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Aufgrund der sehr vielschichtigen und in ständiger Bewegung befindlicher Situation der Finanzierung von PET/CT-Leistungen soll an dieser Stelle ein kurzer Überblick über prinzipielle Kostenübernahmemöglichkeiten entsprechend dem Versicherungsverhältnis gegeben werden. 1. KassenpatientGesetzliche KrankenkassenDerzeit werden für gesetzlich Versicherte die Kosten einer PET(/CT) beim nichtkleinzelligen Lungenkrebs, dem Lungenrundherd sowie dem malignen Lymphom erstattet. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie auf der Webseite des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).Für die praktische Anmeldung im DTZ gilt, dass ein Überweisungsschein sowie eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenversicherung benötigt werden. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch. Bei anderweitigen Indikationen ist eine Kostenübernahme derzeit nicht geregelt, im Einzelfall jedoch möglich und mit Ihrer Kasse im Vorfeld zu klären. Sollten die Kosten nicht übernommen werden, kann eine IgeL-Vereinbarung getroffen werden. Zu diesem Zweck empfehlen wir ein vorheriges kostenloses Beratungsgespräch in unserer Praxis. Die Bezahlung kann per ec-Karte oder in bar erfolgen. Techniker Krankenkasse (TK), Deutsche Angestellten Krankenkasse (DAK), SBK, BMW BKK, AOK Bayern, AOK NordostMit der Techniker Krankenkasse besteht seit längerer Zeit eine vertragliche Zusammenarbeit. Die gesammelten guten Erfahrungen bei den Indikationen Bronchialkarzinom, Mammakarzinom, malignes Lymphom und kolorektales Karzinom überzeugten auch weitere wichtige Krankenkassen, die den o. g. IV-Verträgen beigetreten sind. Einbezogen in die erstatteten Indikationen sind folgende Diagnosegruppen:![]()
Im Einzelnen ist für Versicherte dieser Krankenkassen Folgendes zu beachten: Die Teilnahme am Untersuchungsprogramm ist freiwillig. Der Patient hat bei Teilnahme lediglich eine Erklärung zu unterzeichnen. Alle Kosten werden dann von den an der IV-Versorgung teilnehmenden Krankenkassen abgedeckt. Die gewonnenen Daten sollen anonymisiert wissenschaftlich ausgewertet werden. Weitere Verpflichtungen bestehen nicht. 2. KrankenhauspatientKrankenhauspatienten können über die behandelnde Einrichtung zur Untersuchung angemeldet werden und werden finanziell nicht belastet. Das Krankenhaus erhält eine Rechnung in Höhe einer IgeL-Rechnung.3. Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL)Eine individuelle Gesundheitsleistung ist eine Vereinbarung zwischen Patient und Arzt über eine medizinisch sinnvolle Maßnahme, die aktuell nicht im Erstattungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt ist. Die Kostenkalkulation erfolgt auf der Basis der GOÄ. Die Notwendigkeit einer solchen Maßnahme sollte in einem Vorgespräch geklärt werden.4. PrivatpatientAXA Krankenversicherung schließt als 1. private Krankenkasse Kooperationsvertrag mit DTZ abSeit dem 1. September 2011 können sich Versicherte der AXA/DBV im DTZ mit der PET/CT zu allen der in Europa und den USA wichtigsten erstattungsfähigen Tumorentitäten auf Kosten ihrer Krankenversicherung untersuchen lassen. Dazu zählen zunächst:
Gleichwohl ist die PET seit längerer Zeit als Leistung der Privaten Krankenversicherungen akzeptiert. Die Abrechnung seitens unserer Praxis erfolgt gemäß GOÄ, den Empfehlungen des Berufsverbandes Deutscher Nuklearmediziner (BDN) entsprechend. Eine Überweisung durch den behandelnden Hausarzt oder Onkologen ist hier zweckmäßig, um die medizinische Notwendigkeit zu darzulegen. Vorbefunde sind willkommen. 5. Ausländische PatientenAusländische Patienten werden prinzipiell wie unsere deutschen Privatpatienten behandelt und erhalten eine privatärztliche Rechnung gemäß GOÄ.
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![]() DTZ am Frankfurter Tor PET/CT • Nuklearmedizin Kadiner Straße 23 10243 Berlin Tel.: 030 5596861 Fax: 030 5589524 nuklearmedizin@berlin-dtz.de Sprechzeiten: Mo-Fr 8:00–18:00 Uhr Das DTZ ist ein zertifiziertes Med. Versorgungszentrum (MVZ). |
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